Jetzt neu: Haus zum Kauf in Overath
09. April
Bieterverfahren am 26.04.2026!!! Traumhaftes Einfamilienhaus mit exklusiver Ausstattung in Overath
Wie gefällt Ihnen der Gedanke, eine Immobilie im Rahmen eines Bieterverfahrens zu erwerben? So funktioniert es: Das Bieterverfahren ist keine Versteigerung, auch wenn es auf den ersten Blick ähnlich wirken mag. Der entscheidende Unterschied: Bei einer Versteigerung erhält der Höchstbietende automatisch den Zuschlag. Beim Bieterverfahren hingegen wird nach Ablauf der Frist das höchste Gebot ermittelt. Der Verkäufer entscheidet anschließend, ob er dieses annimmt. Ablauf: Im Anschluss an die offene Besichtigung am 26.04.2026 haben alle Interessenten die Möglichkeit, ein schriftliches Gebot abzugeben. Die Gebotsfrist endet am 04.05.2026. Dieses freistehende Einfamilienhaus präsentiert sich als harmonische Verbindung aus modernem Wohnkomfort, stilvoller Ausstattung und...
